Unterrichtsbedingungen
 
1. Anmeldung
 
1.1. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor Unterrichtsbeginn anzumelden, da über die Vergabe der einzelnen Plätze die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen entscheidet. Bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit wird Ihnen der gewünschte Platz reserviert. Finden Sie sich bitte in jedem Fall zur 1. Unterrichtseinheit (UE), wie sie mit Tag und Zeit im Kursplan angegeben ist, in der Tanzschule ein. Auf den Zugang unserer Erklärung über die Annahme Ihrer Anmeldung verzichten Sie.
 
1.2. Sollte der gewählte Kurs zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vollständig belegt sein oder nicht wie angekündigt stattfinden, bleibt die Anmeldung wirkungslos. In diesem Fall erfolgt hierüber unverzüglich eine Benachrichtigung. Sollten Sie bereits Honorare erbracht haben, werden diese unverzüglich erstattet. Sie können sich im Übrigen für einen anderen, freien Kursplatz anmelden.
 
 
2. Laufzeiten, Honorare und Fälligkeiten
 
2.1. Gesellschaftstanz
Das Honorar richtet sich nach der gebuchten Laufzeit.
 
Erwachsene:
mm_9: Laufzeit einmalig 9 UEs, dies entspricht einer Kursstufe. Das im Anmeldeformular aufgeführte Honorar wird in 3 gleich hohen Teilbeträgen gezahlt. Der einzelne Teilbetrag wird jeweils im Voraus für die nächsten 3 UEs fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren in Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag in bar zur 1. UE.
mm_18: Laufzeit 18 UEs, dies entspricht 2 Kursstufen in direkter Folge. Bei Buchung des mm_18-Vertrages erfolgt eine automatische Verlängerung mit Kündigungsmöglichkeit nach Maßgabe von Ziffer 3.1. Das im Anmeldeformular aufgeführte Honorar wird in 6 gleich hohen Teilbeträgen gezahlt. Der einzelne Teilbetrag wird jeweils im Voraus für die nächsten 3 UEs fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.
Wir sind berechtigt Honoraranpassungen vorzunehmen, wenn sich der mm_18-Vertrag verlängert. Die Honoraranpassung wird Ihnen 14 Tage vor Beginn der weiteren 18 UEs schriftlich angezeigt. Im Falle einer Honorarerhöhung steht Ihnen nach Maßgabe von Ziffer 3.2. ein Sonderkündigungsrecht zu.
 
Jugendliche:
*12: Laufzeit einmalig 12 UEs, dies entspricht einer Kursstufe. Das im Anmeldeformular aufgeführte Honorar wird in 4 gleich hohen Teilbeträgen gezahlt. Der einzelne Teilbetrag wird jeweils im Voraus für die nächsten 3 UEs fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren in Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag in bar zur 1. UE.
*24: Laufzeit einmalig 24 UEs, dies entspricht 2 Kursstufen in direkter Folge. Das im Anmeldeformular aufgeführte Honorar wird in 8 gleich hohen Teilbeträgen gezahlt. Der einzelne Teilbetrag wird jeweils im Voraus für die nächsten 3 UEs fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.
*36: Laufzeit einmalig 36 UEs, dies entspricht 3 Kursstufen in direkter Folge. Das im Anmeldeformular aufgeführte Honorar wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen gezahlt. Der einzelne Teilbetrag wird jeweils im Voraus für die nächsten 3 UEs fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.
 
2.2. Specials und Workshops:
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Terminplan. Das im Terminplan aufgeführte Gesamthonorar wird zur ersten Unterrichtsstunde in voller Höhe im Voraus fällig. Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren oder als Gesamtbetrag in bar zur 1. UE.
 
2.3. Die Teilnehmer erteilen zur Zahlung der Honorare eine jederzeit widerrufliche Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften, welche automatisch erlischt, sobald der Teilnehmer nicht mehr Mitglied der Tanzschule MüllerMerkt ist, jedoch erst nach Einzug des letzten fälligen Betrages.
 
2.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wird dieser widersprochen, so ist die Tanzschule berechtigt, das noch verbleibende Gesamthonorar sofort ohne Einhaltung einer Frist einziehen zu lassen. Für jede Rücklastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von 10.- EUR erhoben, wobei es den Teilnehmern vorbehalten bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
 
 
3. Kündigung von mm_18-Verträgen
 
3.1. mm_18: Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 18 UEs, es sei denn, er wird spätestens zur 15. UE schriftlich gekündigt.
 
3.2. Wird nach einer Vertragsverlängerung das Honorar erhöht, haben Sie das Recht den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens am Tag vor der ersten UE der weiteren 18 UEs zugegangen sein.

3.3. Kündigungen nach Ziff. 3.1. und Ziff. 3.2. müssen grundsätzlich in Textform (z.B. E-Mail, Telefax) erfolgen. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Telefonische oder mündliche Kündigungen haben keine Gültigkeit.

 

 
4. Abmeldung
 
4.1. Bei den in Ziff. 2.1. und 2.2. genannten Kurslaufzeiten handelt es sich um verbindliche Laufzeiten, während derer eine ordentliche Abmeldung – mit Ausnahme der Kündigungen im Sinne der Ziff. 3.1. – ausgeschlossen ist.
 
4.2.1. Eine Abmeldung nach verbindlichem Vertragsabschluss ist nur bis 15 Tage vor erstmaligem Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 15.- EUR pro Person erhoben. Bei Abmeldung ab 14 Tage vor Kursbeginn ist die Hälfte des jeweiligen Gesamthonorars sofort zur Zahlung fällig. Bei einer Abmeldung ab 1 Tag vor Kursbeginn ist das Gesamthonorar sofort zur Zahlung fällig.
 
4.2.2. Wird der Kurs wegen Krankheit nicht angetreten oder abgebrochen, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gutschrift ausgestellt werden, jedoch nur über die ab dem Tage der schriftlichen Abmeldung noch ver­bleibenden UEs abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15.- EUR pro Person. Die Regelung in 4.2.1. bleibt hiervon unberührt.
 
4.3. Der vorstehende Absatz gilt nicht im Falle der berechtigten Ausübung eines gesetzlichen Anfechtungs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrechts. In diesen Fällen richtet sich die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrages richtet sich die Rückabwicklung nach den getroffenen Parteivereinbarungen.
 
4.4. Bricht der Teilnehmer den Unterricht ab, ohne dass dies im Verantwortungsbereich der Tanzschule liegt, ist diese berechtigt, den kompletten Rest des noch ausstehenden Gesamthonorars sofort ohne Einhaltung einer Frist in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Honorare, bei denen Teilzahlung vereinbart wurde, auch bei vorzeitig beendetem Kurs in voller Höhe zu zahlen sind.
 
4.5. Für die unter 4.2. und 4.4. genannten Fälle erhalten Sie eine Rechnung.
 
4.6. Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Telefonische oder mündliche Abmeldungen haben keine Gültigkeit.
 
 
5. Unterrichtsversäumnis
 
5.1. Wird verschuldet oder unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen, ist das Gesamthonorar dennoch in voller Höhe zu zahlen, sofern nicht der Unterrichtsausfall im Verantwortungsbereich der Tanzschule liegt. Die Regelung in 4.2. bleibt hiervon unberührt.
 
5.2. Versäumte UEs können, wenn Kursangebot und Kapazität dies möglich machen, nach Absprache mit der Tanzschule in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
 
 
6. Kurszusammenlegung
Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse mit geringer Teilnehmerzahl zusammenzulegen.
 
 
7. Honorarrückerstattungen
Soweit nach diesen Bedingungen bei versäumten UEs, nicht angetretenen oder vorzeitig beendeten Kursen die
volle Vergütung geschuldet ist, sind Honorarrückerstattungen grundsätzlich nicht möglich.
 
 

8. Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden auf einem betriebsinternen Computer abgespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für unsere Zwecke verwenden

und keinem Dritten zugänglich machen. Weitere Hinweise zum Datenschutz liegen in unserem Büro aus und finden Sie auf unserer Internetseite (www.muellermerkt.de).

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